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UPDATE 12

03.07.2025

Liebe Apeldör-Familie,

das waren aufregende Wochen! Die Pflichten des Insolvenzverfahrens der gGmbH sind abgearbeitet und die GOLF RESORT GUT APELDÖR gAG gegründet. Die neue Gesellschaft übernimmt ab Juli die Fortsetzung aller Aktivitäten unseres Golfclubs.

Die Informationskette begann am 28. Mai mit der Nachricht der notwendigen Rechtsformänderung. Vergangene Woche schickten wir Euch eine detaillierte Schilderung der Entwicklung bis zur alternativlosen Insolvenz. Wir haben zwei Infoabende angeboten und die lokale Presse informiert, um falsche Behauptungen zu widerlegen. Am 1. Juli erschien in der DLZ ein umfassender Bericht. Wir danken auf diesem Weg dem Redakteur Reinhard Geschke für den fairen und gut verständlich geschrieben Artikel.

Wir haben von Euch unglaublich viel Verständnis und Unterstützung in dieser Zeit erfahren, wofür wir uns herzlich bedanken!

Gern möchten wir mit einigen FAQs die Ereignisse der letzten Wochen nochmals aufarbeiten und die aktuelle Situation nachfolgend erklären:

Um welche Gesellschaft geht es genau?

Der Golf Club Gut Apeldör gGmbH ist bzw. war die Betriebsgesellschaft für alle operativen Aktivitäten in den Bereichen Golf + Gastronomie + Hotel. Diese Aufgaben übernimmt ab Juli die neu gegründete Golf Resort Gut Apeldör gAG. Die Betriebsgesellschaft pachtet unter anderem den Golfplatz, Gutshof und betreibt den Hotelbetrieb.

Die Besitzgesellschaft für Grund und Boden sowie nahezu aller Gebäude und Maschinen (Gut Apeldör KG) ist Verpächterin und von den steuerlichen Auseinandersetzungen nicht betroffen.

Was ist der Grund für die Steuernachforderung bei der Betriebsgesellschaft?

Aufgrund eines Erlasses des Finanzministeriums in Schleswig-Holstein vom Juli 2024 wurde unserer gGmbH die Steuerbegünstigung gestrichen, da Mitglieder unseres Golf Clubs in der gGmbH Gesellschaft kein Stimmrecht, sondern „nur“ eine Spielberechtigung hatten. Das bedeutete 19% statt 7% Umsatzsteuer und war für das Finanzamt der Grund für die geforderte Nachzahlung rückwirkend bis 2018 (!).

Warum 7% Umsatzsteuer statt 19%?

Sport wird in Deutschland gefördert und unterliegt einer reduzierten Umsatzsteuer, wenn mittels einer Unbedenklichkeitsbescheinigung die Gemeinnützigkeit bestätigt ist. Diese Gemeinnützigkeit war beim Golf Club Gut Apeldör vom ersten Tag an seit 1996 gegeben, was den reduzierten Steuersatz von 7% rechtfertigt, zumindest bis zur Anweisung des Finanzministeriums im Juli 2024.

Gilt der reduzierte Steuersatz auch für Gastronomie und Hotel?

Nur die Umsätze im Bereich Golf waren begünstigt, da diese zum Zweckbetrieb Sport gehören. Hier gilt der Steuersatz 7%. Alle Umsätze in den Bereichen Gastronomie und Hotellerie finden in einem „wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb“ statt, welche mit 19% besteuert wurden und werden.

Hätte ein anderer Steuerberater die Insolvenz verhindern können?

Der Erlass des Finanzministeriums war für keinen Steuerberater vorhersehbar. Die rückwirkende Anwendung des örtlichen Finanzamtes hätte kein Steuerberater verhindern können. Dies war eine einseitige Entscheidung eines einzigen Finanzamts in Schleswig-Holstein.

Warum eine Insolvenz?

Unsere gemeinnützige Gesellschaft hat keine nennenswerten Vermögenswerte, weil sie nicht gewinnorientiert, sondern gemeinnützig agiert. Sobald eine drohende Forderung das Gesellschaftskapital (unsere GmbH hatte € 25.000) und vorhandene Vermögenswerte übersteigt, muss der Geschäftsführer Insolvenz anmelden, um sich nicht strafbar zu machen.

Welche Auswirkungen hat die Insolvenz für die Mitarbeiter?

Alle Mitarbeiter sind von der Golf Resort Gut Apeldör gAG übernommen worden. Kein Mitarbeiter hat gekündigt.

Welche Auswirkungen hat die Insolvenz für die Mitglieder?

Alle bestehenden Pflichten gegenüber allen Mitgliedern sind von der Golf Resort Gut Apeldör gAG übernommen worden. Jedes Mitglied ist automatisch Aktionär mit einer Namensaktie im Wert von € 25, welche als Teil des Jahresbeitrags bereits bezahlt ist. Mit der Kündigung der Mitgliedschaft wird die Aktie wertlos. Alle Mitglieder sind damit stimmberechtigt und werden einmal pro Jahr zur Aktionärsversammlung eingeladen.

Welche Auswirkungen hat die Insolvenz für die Hotelgäste?

KEINE – Die Rechnungen für sämtliche Dienstleistungen (Golf – Gastronomie – Hotel) werden ab Juli 2025 von der Golf Resort Gut Apeldör gAG ausgestellt. Bestehende Reservierungen bleiben verlässlich erhalten.

Welche Auswirkungen hat die Insolvenz für unsere Geschäftspartner?

KEINE – Die bestehenden Verbindungen zu unseren Lieferanten und unserer Hausbank bleiben bestehen.

Was passiert mit terminierten Veranstaltungen in der Zukunft?

Alle geschlossenen Veranstaltungsverträge haben Bestand. Kein Termin ändert sich.

Ändert sich das Pachtverhältnis?

Die Besitzgesellschaft (Inhaber Dieter Worms + VR Bank Westküste) bleibt die Verpächterin an die neue Betriebsgesellschaft Golf Resort Gut Apeldör gAG

Was kann ich als Mitglied und Besucher von Gut Apeldör tun?

In dieser für uns sehr besonderen Zeit könnt ihr euch anhand der zur Verfügung gestellten Informationen aus erster Hand informieren und damit Gerüchten oder gestreuten Behauptungen entgegentreten. Wir wollen mit transparenten Informationen Falschaussagen entgegenwirken. Dabei könnt ihr uns unterstützen. Herzlichen Dank!

Wer ist Ansprechpartner bei Rückfragen

Vorstand der neuen Golf Resort Gut Apeldör ist Manfred Rathsack. (rathsack@apeldoer.de). Manfred ist auch weiterhin Präsident des Golfclubs